Kommunalwahlen 2025

Die Kommunalwahlen 2025 finden in Nordrhein-Westfalen am 14. September 2025 statt.

Für die Gemeinde Erndtebrück wird gewählt:

  • die Bürgermeisterin/der Bürgermeister
  • der Rat

Für den Kreis Siegen-Wittgenstein werden gewählt:

  • die Landrätin/der Landrat
  • der Kreistag

Eine etwaige Stichwahl für die Landrätin/den Landrat, die Bürgermeisterin/den Bürgermeister findet am 28. September 2025 statt.

Die Wahlbenachrichtigungen werden in Erndtebrück ab dem 16. August 2025 per Post verschickt.

Öffnungszeiten des Wahlbüros

Das Wahlbüro ist ab dem 13.08.2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:

montags bis freitags vormittags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und
montags, dienstags und donnerstags nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Am Wahlwochenende ist das Wahlbüro wie folgt geöffnet:

Freitag: 12. September 2025:         08.00 Uhr bis 15.00 Uhr durchgehend
Samstag, 13. September 2025:            09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sonntag, 14. September 2025:             07.15 Uhr bis 18.00 Uhr  

Wahlberechtigung

Am Sonntag, dem 14. September 2025 finden die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt.

Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am Wahltag Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) in dem Wahlgebiet seine Wohnung (Hauptwohnung), hat.

Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 03.08.2025 bei der Gemeinde Erndtebrück für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung, gemeldet sind.

Von Amts wegen sind ebenfalls in das Wählerverzeichnis einzutragen die nach dem 03.08. bis zum 29.08.2025 zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten.

Zuzug aus einer anderen Gemeinde innerhalb des Kreises
Wahlberechtigte zur Kreiswahl, die bisher eine Wohnung in einer anderen kreisangehörigen Gemeinde im Kreis Siegen-Wittgenstein gehabt haben und nach dem 16. Tag (29.08.2025) vor der Wahl zuziehen und vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen für die Kreiswahl (Kreistag und Landrat) in das Wählerverzeichnis eingetragen. Derartige Personen sind für die Gemeindewahl in keiner Gemeinde wahlberechtigt, da sie weder in der Fortzugs- noch in der Zuzugsgemeinde die Mindestsesshaftigkeit vor der Wahl erreichen. Der für die Kreiswahl Wahlberechtigte hat aber die Möglichkeit bei der Zuzugsgemeinde einen neuen Wahlschein zu beantragen.

Zuzug aus dem Ausland
Falls Sie bisher keine Wohnung in Deutschland hatten und auch nicht vom Ausland her die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragt haben, können sie bis zum 29.08.2025 zusätzlich zu ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich die Eintragung in das hiesige Wählverzeichnis beantragen. Bitte wenden Sie sich an das Wahlbüro, um ihre Wahlberechtigung zu klären. Die Wahlberechtigung ist an das Innehaben einer Wohnung im Wahlgebiet seit drei Monaten geknüpft.

Umzug innerhalb der Gemeinde Erndtebrück
Bei einem Umzug von einem Wahlbezirk in den anderen innerhalb der Gemeinde ist nach dem Zeitpunkt der Anmeldung wie folgt zu unterscheiden:
– Erfolgt die Anmeldung nach dem Stichtag (42. Tag vor der Wahl, 03.08.2025) und vor dem 16. Tag (29.08.2025) vor der Wahl, so wird die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis des für die neue Wohnung maßgeblichen Stimmbezirk eingetragen.
– Bei späterer Anmeldung bleibt die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis des Stimmbezirks, für die sie am Stichtag 03.08.2025) gemeldet war.

Jeder, der im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, kann sich mit seinem Personalausweis legitimieren und so von seinem Wahlrecht Gebrauch machen.

Haben Sie noch weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro.

Briefwahl

Wer durch Briefwahl wählen möchte, kann dies ab dem 15.08.2025 bei der Gemeinde Erndtebrück, Wahlamt im Rathaus, Talstraße 27, Zimmer 002, während der allgemeinen Öffnungszeiten beantragen.

Wahlberechtigte, die durch Briefwahl wählen möchten, können auf folgenden Wegen einen Wahlschein beantragen:
– Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte befindet sich ein Wahlscheinantrag, der ausgefüllt und unterschrieben in einem frankierten Briefumschlag an die Gemeinde Erndtebrück, Wahlamt, zurückgeschickt werden kann.

Oder
– Sie füllen den Web Wahlschein aus (dieser steht ab 15.08.2025 bis 10.09.2025  (12.00 Uhr) zur Verfügung.

Oder
Sie beantragen persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlbüro der Gemeinde Erndtebrück.

Oder
Per E-Mail an: wahlen@erndtebrueck.de

Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden.

Der elektronische Wahlscheinantrag wird direkt an das Wahlbüro Erndtebrück weitergeleitet und dort bearbeitet.

Sie haben aber die Möglichkeit, den Antrag auf Briefwahl noch bis Freitag, den 12. September 2025, 15.00 Uhr, im Wahlbüro der Gemeinde Erndtebrück zu stellen.

Wer am Wahltag wegen plötzlicher Erkrankung nicht zur Wahl ins Wahllokal gehen kann, kann noch an dem Tag der Wahl bis 15.00 Uhr im Wahlbüro der Gemeinde Erndtebrück die Briefwahlunterlagen persönlich oder schriftlich beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie:
Wer den Antrag auf Briefwahl für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Sollten Sie die Briefwahlunterlagen auch für einen anderen Wahlberechtigten in Empfang nehmen wollen, müssen Sie dies durch eine weitere schriftliche Vollmacht nachweisen.

Ansprechpartner


Frau U. Geisler

Fachbereichsleitung | Wahlen | Verhinderungsvertreterin | Versicherungsangelegenheiten
+49 2753 605 135 | u.geisler@erndtebrueck.de

Frau L .Keil

Beschaffung | Gebäudereinigung | Personalwesen | Wahlen | Bikeleasing
+49 2753 605 148 | l.keil@erndtebrueck.de

Frau K. Wiesel

Wahlen, Gremienarbeit, Personalwesen
| k.wiesel@erndtebrueck.de